Alles das, was in der Therapie besprochen und bearbeitet wird, unterliegt der Schweigepflicht. Weder Partner, Familie oder Ämter können Auskunft über den/die PatientIn oder Therapieinhalte bekommen.
Andritsch-Kretz
Alles das, was in der Therapie besprochen und bearbeitet wird, unterliegt der Schweigepflicht. Weder Partner, Familie oder Ämter können Auskunft über den/die PatientIn oder Therapieinhalte bekommen.